Informationen zum Coronavirus!

Liebe Patientinnen und Patienten,

in Bayern gilt in Arztpraxen keine FFP2-Maskenpflicht mehr.

Wenn Sie Fieber oder andere Krankheitszeichen haben bitten wir Sie dennoch, vor dem Praxisbesuch einen Corona-Schnelltest durchzuführen und vor dem Betreten der Praxis eine FFP2-Maske aufzusetzen. Bitte desinfizieren Sie Ihre Hände an den aufgestellten Desinfektionsmittel-Spendern.

Ihr Praxisteam


18.04.2023